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Die französische Polizei setzt die i-Punkte


Die französische Polizei wird die Einhaltung der in den Ausnahmen angegebenen Regeln überwachen.


Die französischen Verzichtserklärungen haben seit langem die Bemerkung:

Der Konvoiführer muss die französische Sprache sprechen und lesen oder, falls dies nicht möglich ist, von einer Person begleitet werden, die Französisch spricht und liest und sich mit ihm verständigen kann.


Das bedeutet einfach, dass der Transportleiter (in diesem Fall der Fahrer) die französische Sprache sprechen und lesen können muss. Ist dies nicht der Fall, muss er von einer Person begleitet werden, die Französisch spricht und liest und sich mit dem Fahrer verständigen kann.


Derzeit werden viele Transporte (insbesondere auf und um Autobahnen) dafür gestoppt und kontrolliert. Ist dies nicht der Fall, wird der Transport eingestellt, die Papiere eingezogen, ein Bußgeld verhängt und ein Vorgesetzter muss zur Überwachung des Transports kommen. Natürlich unter Berücksichtigung des Vorstehenden.



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